Mit unserem modernen Fuhrpark sind wir in der Lage bundesweit Schwerlasttransporte bis zu einem Gesamtgewicht von 58 Tonnen durchzuführen.
Aufgrund von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 der StVZO und entsprechenden Sondergenehmigungen, sind bundesweite Transporte mit einer Nutzlast von 31 Tonnen sowie einer Gerätebreite bis 3,00 m unproblematisch und ohne gesonderte Genehmigung durchführbar.
Desweiteren stehen hydraulisch verstellbare Tiefbettfahrzeuge mit hydraulisch gelenkten Achsen zur Verfügung. Selbstverständlich können wir Ihr Maschinenzubehör mittels im Fahrzeug verbauten Ladekran selbstständig -und somit im Zuge Ihrer Transporte, ohne kosteninstensive zusätzliche Fahrten- an den Bestimmungsort transportieren.
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